Gewaltschutzkonzept

Einleitung

Aggression und Gewalt sind allgegenwärtig. Sie gehören zu unserem Leben und sind seit jeher ein urmenschliches Phänomen. Kommt es zu Konflikten und Gewalt, benötigt dies ein bewusstes und professionelles Handeln.

1. Grundsatzerklärung

Der Verein „Das Projekt Soziale Arbeit Eschenburg Dietzhölztal e.V.“ lehnt den Einsatz jeglicher Art von Gewalt grundsätzlich ab und fördert eine gewaltfreie Betreuung und Zusammenarbeit.

Eine gewaltfreie Betreuung und Zusammenarbeit erfordert die Einführung von notwendigen Maßnahmen, um die Person vor jedem Missbrauch und jeder herabwürdigenden Behandlung zu schützen und um ihre Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu stärken und bewahren. Diese Haltung beruht auf der Achtung des Andersseins der Menschen, mit denen wir arbeiten und auf den Grundsätzen der gesellschaftlichen Eingliederung (Lebensqualität – Prävention – gewaltfreie Betreuung/Zusammenarbeit).

Ziele des Konzeptes „Gewaltprävention und Umgang mit Gewalt“ sind:

  1. die Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen
  2. das Festlegen von Maßnahmen zur Prävention von Gewalt
  3. sowie die Festlegung des Vorgehens bei Vorfällen von Gewalt.

2. Definition von Gewalt

Gewalt ist jede Verletzung der physischen oder psychischen Integrität eines Menschen.

3. Formen von Gewalt

Es gibt verschiedene Formen von Gewalt:

  • Körperliche Gewalt
  • Psychische Gewalt und verbale Gewalt
  • Materielle Gewalt
  • Gewalt durch Regeln oder Strukturen; Strukturelle Gewalt
  • Sexualisierte Gewalt (siehe auch unser Schutzkonzept zur Sexualisierten Gewalt)

4. Präventive Maßnahmen

Die Leitungsebene schafft durch geeignete Strukturen optimale Voraussetzungen für eine wirksame Prävention. Die Handlungskompetenzen dazu gibt es auf allen Ebenen.

Ebene Leitung

Enttabuisierung des Themas Gewalt durch Einführung und Implementierung des vorliegenden Konzeptes

  • Meldepflicht bei Gewaltübergriffen und bei Verdacht auf Übergriffe einführen
  • Festlegen von Sanktionen bei Gewaltanwendung
  • Weiterbildung und Schulung zum Thema Gewalt, Deeskalation, Prävention und Sexualität anbieten.
  • Einrichten einer internen Vertrauensstelle für die zu Betreuenden und Personal
  • Sexualkonzept als Mittel der Prävention gegen sexuelle Übergriffe einführen und implementieren
  • Genügend und fachlich ausgebildetes Personal beschäftigen – Achtsamkeit bei der
  • Personalwahl ist gegeben.
  • Offene Kommunikation und konstruktiven Umgang mit Kritik und Konflikten fördern
  • die Befähigung der Menschen mit denen wir arbeiten. Es fördert ihre Bedürfnisse und Anliegen auszudrücken.
  • Erstellen, dokumentieren und regelmäßiges kritisches Überprüfen von Betreuungsvereinbarungen bei notwendigen autonomieeinschränkenden Maßnahmen

Ebene Personal

  • Grundhaltung: respektvollen Umgang und Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung
  • Konzept kennen und umsetzen
  • Offene Kommunikation und Feedbackkultur leben; wichtig: Unsicherheiten und Überforderungssituationen offen ansprechen und Unterstützung verlangen
  •  Wachsam sein in Bezug auf Grenzüberschreitungen in Bereich Nähe/Distanz
  • Meldepflicht bei Gewaltübergriffen und begründetem Verdacht einhalten, im Zweifelsfall die Vertrauensstelle einbeziehen
  • Das eigene Handeln reflektieren (eventuell mit Hilfe der Intervision)
  • Die Menschen mit denen wir arbeiten und Mitarbeiter*innen befähigen, Bedürfnisse und Anliegen zu äußern und sie sensibilisieren, die eigenen Grenzen klar anzugeben und die des Gegenübers zu respektieren
  • Sich zum Thema Gewalt, Deeskalation, Prävention und Sexualität weiterbilden
  • Fallbesprechungen bei Verhaltensänderungen oder -problemen frühzeitig beantragen
  • Dokumentieren und weiterleiten von relevanten Informationen

5. Interventionen und Maßnahmen bei Gewaltvorfällen

Gewaltvorfälle sind trotz präventiven Maßnahmen nicht auszuschließen. Kompetentes Handeln in der Situation, professionelle Bearbeitung des Vorfalls und Transparenz werden durch die folgenden Maßnahmen gewährleistet.

Die Bearbeitung der Vorfälle wird spezifisch an der Problemstellung angepasst.

Gewalt von Menschen mit denen wir arbeiten gegenüber Mitarbeitern*innen

  • Bei drohender Gewalt: nach Möglichkeit deeskalieren
  • Sich schützen, sich befreien
  • Hilfe herbeiführen
  • Situative Interventionen
  • Auf Distanz gehen, Grenzen setzen
  • Wenn möglich: Situation beruhigen lassen und klärendes Gespräch führen
  • Information an Vorgesetzten
  • Bei Bewohnern: Information an den Vorstand.
  • Dokumentieren
  • Nachbearbeitung des Vorfalls: Opferhilfe (Unterstützung in der Aufarbeitung), eigene Rolle im Geschehen sowie Interventionen reflektieren und überprüfen
  • Präventive Maßnahmen im Team auf Basis der systemischen Analyse des Vorfalls erarbeiten (Gründe, Auslösern, Reaktionen, eventuellen Verstärker, alternative Handlungsmöglichkeiten) und Frühwarnzeichen eruieren

Gewalt von Mitarbeiter gegenüber Menschen mit denen wir arbeiten

Situative Gewaltanwendungen wie z.B. bei Abwehr von Aggressionen oder zum Schutz von Menschen mit denen wir arbeiten werden dem Vorstand des Projekt Soziale Arbeit Eschenburg Dietzhölztal e.V. unmittelbar gemeldet. Dieser entscheidet über die Weitermeldung des Vorfalles an den Aufsichtsrat.  Der Vorstand von Projekt Soziale Arbeit Eschenburg Dietzhölztal e.V. wird bei der Nachbearbeitung des Vorfalls und der Ausarbeitung von präventiven Maßnahmen einbezogen.

Strukturelle und psychische Gewaltanwendungen, die aus der Grundhaltung eines Mitarbeiters entstehen, werden durch den Vorstand angesprochen, gemeinsam reflektiert und entsprechende Maßnahmen und Zielsetzungen werden vereinbart. Falls diese Zielsetzungen nicht erreicht werden, werden Konsequenzen verordnet.

Bei nicht begründbaren, schweren physischen Gewaltanwendungen und bei sexuellen Übergriffen und Missbrauch erfolgen unmittelbar Sanktionen:

  1. Freistellung bis zur Abklärung des Geschehens
  2. Bei Bestätigung der Vorfälle: fristlose Kündigung
  3. Rechtliche Schritte werden eingeleitet.

Opferhilfe und Opferschutz stehen im Vordergrund. Wir verpflichten uns zu bedingungsloser Transparenz gegenüber Betroffenen und ihren gesetzlichen Vertretern.

6. Meldepflicht/Vertrauensperson

Jeder/jede Mitarbeiter*in ist verpflichtet, jegliche Art von Gewalt dem Vorstand zu melden. In gravierenden Fällen wird der Aufsichtsrat umgehend informiert und einbezogen. Bei Vermutungen oder Verdacht auf Gewalt durch Mitarbeiter*innen besteht die Möglichkeit, sich an die Vertrauensperson im Vorstand, namentlich Frau Karin Ziegler, zu wenden. Diese macht Abklärungen und wenn die Vermutungen oder der Verdacht sich bestätigen, wird umgehend eine Meldung an den Aufsichtsrat gemacht und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.

Alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene, mit denen wir arbeiten sowie alle Mitarbeiter*innen können sich an die Vertrauensperson wenden, wenn sie sich belästigt oder ungerecht behandelt fühlen oder Opfer von Übergriffen sind; auch außerhalb des Vereins Projekt Soziale Arbeit Eschenburg Dietzhölztal e.V.

Grundsatz: Berechtigte Vermutungen und bestätigte Gewalt können nicht vertraulich behandelt werden. Absichtliche falsche Anschuldigungen werden sanktioniert.

 

7. Umsetzung

Neue Mitarbeiter*innen werden im Anstellungsverfahren auf unsere Grundhaltung hingewiesen und erhalten mit dem Anstellungsvertrag das Konzept Gewaltprävention und Umgang mit Gewalt und das Konzept Prävention Sexualisierte Gewalt und Umgang mit sexualisierter Gewalt.

Neue Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis, dass nicht älter als 6 Monate ist, vorzulegen.

Die bereits für uns arbeitenden Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, nach Ablauf von 3 Jahren ein neues erweitertes Führungszeugnis dem Projekt -Soziale Arbeit Eschenburg Dietzhölztal e.V., vorzulegen.

Die gesetzlichen Vertreter *innen werden über die oben erwähnten Konzepte informiert und haben Einblick. Bei Neueintritten wird im Aufnahmeverfahren bereits darauf hingewiesen.

Die qualitative Überprüfung der Umsetzung des Konzeptes findet stichprobenweise durch den Vorstand des Projekt Soziale Arbeit Eschenburg Dietzhölztal e.V. statt.

Gesetzliche Grundlagen:

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX)
§ 37a Gewaltschutz (1) Die Leistungserbringer treffen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Frauen und Kinder. Zu den geeigneten Maßnahmen nach Satz 1 gehören insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts. (2) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter wirken bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben darauf hin, dass der Schutzauftrag nach Absatz 1 von den Leistungserbringern umgesetzt wird.

Meldestellen:

Interne Vertrauensstelle: Martin Simon, Pastor und Mitglied im Aufsichtsrat, Zum Stein 6, 35236 Breidenbach-Achenbach, Tel. 06465-1099

Meldestelle extern: Polizeistation Dillenburg, Hindenburgstraße 21, 35683 Dillenburg, Tel. 02771-9070                          

Meldestelle sexuelle Gewalt: Regionale Diakonie an der Dill, Rathausstraße 1, 35683 Dillenburg, Tel. 02771-2655-0, Email: info@diakonie-dill.de                                          

 

Eschenburg, den 01.03.2025

Karin Ziegler, Dietmar Weber

Vorstand